Journalismus. Freiheit der Presse. Auszeichnung.
Ausschreibung 2025
Der jährlich ausgeschriebene „Wächterpreis der Tagespresse“ zeichnet Journalisten aus, die durch ihre Arbeit als Wächter
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Missstände aufdecken und behandeln
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sachfremde Einflüsse auf die Presse offenlegen
und damit der verfassungspolitischen Funk-tion der Tagespresse in besonderem Maße entsprechen.
Bewerben kann sich jeder Autor selbst. Darüber hinaus sind vorschlagsberechtigt: Verleger, Chefredak-teure, Ressortleiter, Vorsitzende der Ver-leger- und Journalistenverbände sowie Lei-ter von Presseinstituten.
Veröffentlichungszeitraum:
Die Arbeiten müssen in der Zeit vom 1.9.2023 bis 31.8.2024 in einer in Deutschland verlegten und erschienenen Tages- oder Wochenzeitung veröffentlicht worden sein.
Form der Einreichung:
Die Arbeiten sollten im DIN A4-Format (DIN A3), versehen mit dem Zeitungstitel und dem Erscheinungsdatum der Zeitung, einge-reicht werden. Die Originalveröffentlichung oder eine Kopie davon muss der Einsendung beigefügt sein. Bei umfänglicheren Arbeiten (z.B. lange Artikelfolgen) sollten die Bewer-ber Schwerpunkte auswählen und nur diese einreichen.
Der „Wächterpreis der Tagespresse“ wird durch eine unabhängige Jury zuerkannt und öffentlich überreicht.
- Preis: 10.000 Euro
- Preis: 6.000 Euro
- Preis: 4.000 Euro
Einsendeschluss: 30.11.2024
Pressefreiheit
Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie
Lange wurde um sie gekämpft. 1848 war sie eine zentrale Forderung der bürgerlichen Revolution. In dem damaligen Verfassungsentwurf hieß es:
„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buch-handels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben wer-den.“
Die sogenannte Paulskirchenverfassung trat nie in Kraft. Die Presse musste weiter mit Zensur leben. Das änderte sich erst mit der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten kam die freie Preise durch die Politik der Gleichschaltung jedoch zum Erliegen.
Nach 1945 lebte die Presse in Deutschland allmählich wieder auf, wobei die alliierten Besatzungsmächte definierten, was Pressefreiheit ist. Seit Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 wird in Artikel 5 garantiert:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zen-sur findet nicht statt.“
Hier geht es um die Geschichte der Stiftung „Freiheit der Presse“, vor allem aber um den „Wäch-terpreis der Tagespresse“. Dieser ist nicht nach einer Person benannt, sondern sein Name ist Programm: Er bezieht sich auf die Wächterfunktion der Presse, die von aktiven Journalisten, also Redakteuren und Reportern, ausgeübt wird. Und dafür werden sie ausgezeichnet. In über 40 Jahren erhielten mehr als 150 Journalisten den „Wächterpreis der Tagespresse“. Viele der Preisträger sind sind heute in herausragenden journalistischen Positionen tätig – bei Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen.